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Der VGSo setzt sich zusammen aus Kollektiv- und Einzelmitgliedern.
Kollektivmitglieder sind Einheits-, Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden.
Einzelmitglieder sind einerseits die bei den Kollektivmitgliedern angestellten Beamten, Angestellten und Lernenden (ohne Anmeldung) und andererseits, auf Anmeldung hin, solche von Gemeinden, die nicht Kollektivmitglieder sind.
Pensionierte Personen bleiben auf Anmeldung hin Einzelmitglieder.