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Aktuelles

Registrierungsprozess für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Der Ablauf für die Registrierung der Flüchtlinge ist nun zwischen MISA und VGSo abgestimmt (Stand: 22. März 2022).

Vorgehen:

  1. Bei den Bundesasylzentren (BAZ) registrieren sich Ukrainer/innen via Formular «online» um einen Termin für die Ersterfassung der Daten zu erhalten.
  2. Die Schutzsuchenden werden durch das SEM für einen Termin für die Registrierung beim BAZ aufgeboten.
  3. Nach der persönlichen Registrierung in einem BAZ erfolgt die Schutzüberprüfung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM).
  4. Daraufhin verschickt das SEM eine Verfügung ‘positive Schutzgewährung’ an die schutzsuchenden Personen sowie an das Migrationsamt resp. Asylbüro.
  5. Das Asylbüro mailt den Gemeinden ein «Personenstammblatt»  für die Erfassung.
  6. Diejenigen Personen mit dem S-Status, die sich in einer Privatunterkunft («c/o»)  aufhalten melden sich nach  Erhalt der positiven Schutzgewährung bei der entsprechenden Gemeinde an.
  7. Die Einwohnerdienste senden dem MISA eine Zuzugsmeldung (analog «normalem» Auslandzuzug) inklusive Passkopie.
  8. Das MISA verschickt ein Schreiben mit einem Termin für die Biometrisierung im Ausweiszentrum Solothurn.
  9. Die Biometrisierung muss persönlich beim Ausweiszentrum Solothurn erfolgen.
  10. Die Ausweise im Kreditkartenformat werden den Personen mit S-Status direkt per Einschreiben zugestellt.
  11. Die Gemeinden erhalten eine Kopie der Bewilligung per Post und mutieren den Datensatz entsprechend mit Erfassung des S-Ausweises.
  • Wichtiger Hinweis für die Registrierung: Die Krankenversicherungsdeckung der Schutzbedürftigen ist über den Kanton gewährleistet.

Als Kontaktstelle beim Kanton fungiert primär der Bereich Asyl und Rückkehr (Asylbüro): 032 627 84 80 oder asylbuero@ddi.so.ch  .

Fachgruppe Einwohnerkontrollen VGSo

(MB)