Der Ablauf für die Registrierung der Flüchtlinge ist nun zwischen MISA und VGSo abgestimmt (Stand: 22. März 2022).
Vorgehen:
- Bei den Bundesasylzentren (BAZ) registrieren sich Ukrainer/innen via Formular «online» um einen Termin für die Ersterfassung der Daten zu erhalten.
- Die Schutzsuchenden werden durch das SEM für einen Termin für die Registrierung beim BAZ aufgeboten.
- Nach der persönlichen Registrierung in einem BAZ erfolgt die Schutzüberprüfung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM).
- Daraufhin verschickt das SEM eine Verfügung ‘positive Schutzgewährung’ an die schutzsuchenden Personen sowie an das Migrationsamt resp. Asylbüro.
- Das Asylbüro mailt den Gemeinden ein «Personenstammblatt» für die Erfassung.
- Diejenigen Personen mit dem S-Status, die sich in einer Privatunterkunft («c/o») aufhalten melden sich nach Erhalt der positiven Schutzgewährung bei der entsprechenden Gemeinde an.
- Die Einwohnerdienste senden dem MISA eine Zuzugsmeldung (analog «normalem» Auslandzuzug) inklusive Passkopie.
- Das MISA verschickt ein Schreiben mit einem Termin für die Biometrisierung im Ausweiszentrum Solothurn.
- Die Biometrisierung muss persönlich beim Ausweiszentrum Solothurn erfolgen.
- Die Ausweise im Kreditkartenformat werden den Personen mit S-Status direkt per Einschreiben zugestellt.
- Die Gemeinden erhalten eine Kopie der Bewilligung per Post und mutieren den Datensatz entsprechend mit Erfassung des S-Ausweises.
- Wichtiger Hinweis für die Registrierung: Die Krankenversicherungsdeckung der Schutzbedürftigen ist über den Kanton gewährleistet.
Als Kontaktstelle beim Kanton fungiert primär der Bereich Asyl und Rückkehr (Asylbüro): 032 627 84 80 oder asylbuero@ddi.so.ch .
Fachgruppe Einwohnerkontrollen VGSo
(MB)